6 x 24 – Einkauf rund um die Uhr?
Arne Jacobs
Ein persönlicher Standpunkt von Carl-Thomas Hinrichs (stellv. Vorsitzender) zu den Beratungen der niedersächsischen Landesregierung über den Ladenschluss.
Ist es nicht eine tolle Vorstellung? Spät abends sitzt man mit ein paar Freunden zusammen und plötzlich merkt man, es fehlt noch an dem einen oder anderen Lebensmittel. Ein Blick zur Uhr: „22.48 Uhr“ – kein Problem der nächste Supermarkt ist ja direkt um die Ecke und hat 24 Stunden rund um die Uhr geöffnet. So oder so ähnlich wünschen es sich zumindest 45,1 Prozent der Befragten einer aktuellen Umfrage im Auftrag der Tagesschau.
Entwurf
Dazu passt, dass die niedersächsische CDU/FDP-Landesregierung, ermächtigt durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004, nun einen Entwurf präsentiert, der es den Unternehmen freistellt, wie sie ihre Öffnungszeiten zwischen Montag und Samstag regeln möchten. Somit ist denkbar, dass ein Lebensmitteldiscounter an jedem Werktag durchgehend, also „6 x 24“ Stunden, geöffnet hat. Eine solche Regelung wird derzeit auch von einigen anderen Bundesländern diskutiert (u.a. in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen).
Argumentativ wird hierfür u.a. angeführt, dass Unternehmen dann selbst bestimmen könnten, wann sie öffnen. Dies würde zu Gewinnoptimierung und schlussendlich zu mehr Beschäftigung führen. Ebenfalls gibt es Stimmen, die eine Stimulierung der Nachfrage durch mehr „Spontaneinkäufe“ erwarten.
Ein Vorteil für alle?
Meines Erachtens sind dies äußerst diskussionsbedürftige Ansätze, da diese erhebliche Problemfelder eröffnen. Zunächst resultieren aus einer solchen Regelung Fragen des Schutzes von Arbeitnehmern und einer Regelung der Entlohnung für die Tätigkeit in den Nachtstunden. Gleichzeitig käme es zu weit reichenden sozialen Konsequenzen für die Beschäftigten. Dies wird insbesondere an den Belastungen in den Familien, dem Ehrenamt, in den Vereinen und Verbänden sowie den mittelständischen Unternehmen deutlich.
Vor Ort
Für unseren Landkreis Verden, der durch seine überwiegend ländliche Struktur gekennzeichnet ist, stellt sich darüber hinaus die Frage des Einzelhandelsangebotes. So ist festzustellen, dass große Ketten es sich eher leisten können, Mitarbeiter rund um die Uhr anzustellen. Kleinere und Familienbetriebe können selbstverständlich kein 24-Stunden-Angebot gewährleisten. Diese müssten sich weiter zunehmender Konkurrenz stellen, eine Gefahr für das lokale Einzelhandelsangebot und erhebliche Folgen für die Struktur der (Innen-)Städte wären die Folge. Umsätze könnten sich verstärkt aus den ländlichen Regionen in die Mittel- und Oberzentren verlagern, Verdienstspannen würden unweigerlich sinken, Insolvenzen wäre die Folge und die lokale Leerstandsquote könnte sich noch weiter verschärfen.
Aufgrund der bereits vorliegenden stärkeren Spezialisierung der hiesigen mittelständischen Einzelhandelsgeschäfte, wird es ebenfalls schwierig für Mittelständler, Marktnischen auszufüllen und damit potenziell die Möglichkeit zu nutzen, neue Arbeitsplätze zu schaffen bzw. das derzeitige kommunale Angebot zu halten.
Verbraucher
Für den Endverbraucher hätte die neu gewonnene Öffnungszeitenfreiheit, neben den offensichtlichen Bequemlichkeitsvorteilen, aber auch einschneidende Nachteile. So wären insgesamt uneinheitliche Öffnungszeiten Folge der neuen Regelung, teilweise ist dieses Phänomen bereits in Verden zu beobachten. Dies wirkt sich nachteilig auf den Kunden aus, der sich nicht mehr auf „gewöhnliche“ und „verlässliche“ Öffnungszeiten einstellen kann. Filialgeschäfte, die jetzt z.B. bis zum einheitlichen Ladenschluss um 20 Uhr geöffnet sind, könnten stattdessen früher schließen. Vor allem ältere Mitbürger und Immobile wären davon betroffen.
Sonderregelungen für den Sonntag
Zu begrüßen ist der derzeitige Standpunkt der Landesregierung, dass die Geschäfte sonntags grundsätzlich weiter geschlossen bleiben sollen. Diese Regelung wird auch von allen anderen Bundesländern angestrebt und trägt den christlichen Grundwerten unserer Gesellschaft Rechnung.
Zu besonderen Anlässen, wie beispielsweise dem Weihnachtsgeschäft, soll jedoch jährlich an vier Sonn- und Feiertagen der Einzelhandel für fünf Stunden öffnen dürfen, wenn dies außerhalb der Gottesdienstzeiten passiert.
Wie machen es andere?
Manchmal hilft in solchen Situationen ein Blick zu den Nachbarn. Dieses Problem wird zum Beispiel in Österreich wie folgt gelöst: Die Öffnungszeiten sind hier grundsätzlich gemäß dem „Öffnungszeitengesetz 2003“ geregelt, wonach Geschäfte von 5 bis 21 Uhr an Wochentagen und von 5 bis 18 Uhr an Samstagen öffnen können.
Sich daran anlehnend sollen nach einem Gesetzentwurf in Rheinland-Pfalz Kunden werktags künftig bis 22.00 Uhr einkaufen können. Auch in Sachsen soll werktags von 6.00 bis 22.00 Uhr geöffnet sein. Davon nicht betroffen der Sonntag, bis auf vier zugelassene Einkaufs-Sonntage.
Ein Lösungsvorschlag
Schlussendlich kann nur der Wettbewerb klären, ob verlängerte Öffnungszeiten mehr Umsatz oder bloß eine Steigerung der Energiekosten bei gleichzeitigen immensen sozialen Einschnitten zur Folge haben.
Um hier einen entsprechenden Ausgleich zu finden, sollte die Landesregierung nochmals über die angesprochenen Regelungen nachdenken. Aus kommunaler Sicht scheinen die von David McAllister angestrebten besondere Angebote, wie „Mitternachts-Shopping“, unrealistisch.
Für Ballungsräume ist über ein „City-Privileg“ mit angepassten, im Vergleich zu den derzeitigen, längeren Ladenschlusszeiten nachzudenken. So scheint hier 22 Uhr als völlig ausreichend, um die Möglichkeit zu eröffnen, „Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren“ (McAllister).
Wenn sich dies nicht als wirtschaftlich erweisen sollte, würde es – wie gehabt – für die Unternehmen die individuelle Möglichkeit geben, mit kürzeren Öffnungszeiten zu den bisherigen zurückzukehren, ohne dem Druck des 24-Stunden-Service der Konkurrenz ausgesetzt zu sein.
Für die ländlich geprägte Region, gibt es keinen fundierten Grund, warum man nicht bei der derzeitigen Regelung bleiben sollte. Vielleicht ist hier auch an die 22 Uhr zu denken, aus den genannten Gründen scheint hier jedoch keinesfalls eine längere Frist als sinnvoll. Dagegen erscheinen die diskutierten Sonntagsregelungen als durchaus erstrebenswert.
Anmerkung: Persönliche Standpunkte stellen die Meinung des Verfassers dar und sind nicht unbedingt identisch mit der Auffassung der Jungen Union Kreisverband Verden .







