Öffentlich-rechtliches Possenspiel um neue Gebühr geht weiter
Was kommt nach der Internetabgabe an die GEZ?
von Daniel Kornack, JU-Kreisgeschäftsführer & Mitglied im Rat der Stadt Achim
Staatliche Stellen sind kreativ, wenn es um die Erzielung zusätzlicher Einnahmen geht. Das wissen wir nicht erst seit der Gerd Show und dem „Steuersong“. Die Internetabgabe für den öffentlich rechtlichen Rundfunk ist allerdings ein neues Negativbeispiel sonder gleichen. So ist ab 01. Januar 2007 für „neuartige Rundfunkgeräte“ eine Abgabe von € 5,52 pro Monat zu entrichten, sofern nicht bereits für ein Radio oder einen Fernseher bezahlt wird. Dabei versteht die GEZ unter neuartigen Rundfunkgeräten solche „Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung)“ (http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/index.html).
Nun stellt sich zwangsläufig die Frage, warum diese Geräte gebührenpflichtig sein sollen. Auch hierauf hat die GEZ eine Antwort: „Durch die Digitalisierung macht es heute keinen Unterschied mehr, ob man Radio über Internet oder mit einem herkömmlichen UKW-Empfänger hört. Die Rundfunkgebührenpflicht knüpft seit jeher an den Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts an – unabhängig davon, ob man dieses auch tatsächlich nutzt.“ (http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html#2). Aber überzeugt das wirklich? Natürlich hat die GEZ insofern recht, als ein Empfang von vielen Radio- und teilweise auch Fernsehprogrammen über das Internet möglich ist. Aber macht dies den PC mit Internetzugang zu einem Rundfunkempfänger? Ich meine nein! Dies aus zwei Gründen:
1. kauft sich niemand einen PC / Laptop / UMTS-Handy, um damit Radio hören oder Fernsehen gucken zu können. PC und Laptop sind Arbeitsgeräte, die aus unserer heutigen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken sind. Dies gilt für Schüler, die Hausarbeiten am Computer schreiben und Recherchen durchführen, Studenten, für die Seminarunterlagen, wie z.B. Vorlesungsskripte, online verfügbar sind, und nicht zuletzt für Unternehmer, die online u.a. ihre Steuervoranmeldungen abgeben sollen(!). Nun ließe sich natürlich behaupten, ein Unternehmer schaffe sich einen oder mehrere Computer an, um damit die Rundfunkgebühr zu sparen. Kann das denn sein? Diese Behauptung ist in sich widersprüchlich. Denn entweder wird der Computer für ein Arbeiten gebraucht (dann ist er kein Rundfunkempfänger) oder, wenn er tatsächlich nur dazu dienen sollte, die Gebühr zu sparen, wären die Investitionskosten im Vergleich zur Ersparnis viel zu hoch (die Amortisationszeit betrüge in diesem Fall bei gesparten € 17,03 pro Monat ca. 5 Jahre!). Und selbst wenn ein Unternehmer die Rundfunkgebühr dadurch sparen wollte, stellt sich die Frage, wodurch ihm dies ermöglicht wird. Wenn das anachronistische Gebührensystem, das aus Zeiten der Reichspost stammt, nicht mehr flächendeckend alle Haushaltungen erreicht, ist das eben so. Hier ist vielmehr nach der Sinnhaftigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner heutigen Form zu fragen.
2. wird durch die Internetabgabe das Verursachungsprinzip vollständig umgekehrt. Schließlich wurde das Internet schon benutzt, als öffentlich-rechtliche Sender noch kein Angebot dort gemacht haben. Vielmehr ermöglichen diese nunmehr selbst den teilweisen Empfang ihrer Programmen über das Internet, um dies als Grund für eine Abgabe zu haben. Ein Schelm, wer Böses denkt.
Da die Ministerpräsidenten am 19.10.2006 das Moratorium zur Nichterhebung der Internetabgabe nicht verlängert haben, somit ab nächstem Jahr eine Abgabe an die GEZ zu entrichten ist, bleibt vorerst nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (Az: 1 BvR 829/06) abzuwarten – in der Hoffnung, diese werde dem öffentlich-rechtlichen Spuk ein Ende bereiten. Oder dürfen wir zukünftig sogar mit weiteren Abgaben für öffentlich-rechtliche Zeitungen oder Kinos rechnen, die die „Grundversorgung“ der Bürger sicherstellen…?
Anmerkung: Persönliche Standpunkte stellen die Meinung des Verfassers dar und sind nicht unbedingt identisch mit der Auffassung der Jungen Union Kreisverband Verden .







