Thesenpapier zur Jugendgewalt

Thesenpapier der JU Verden zum Jugendstrafrecht:

Vor dem Hintergrund der Diskussion über eine Änderung des Jugendstrafrechts fordert die JU Verden:

  • die konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Tätern ab 18 Jahren
  • die Übernahme der vielfältigen Sanktionsmöglichkeiten des Jugendstrafrechts (insbesondere die Möglichkeit zur Verurteilung zu Kurzarresten und gemeinnütziger Arbeit) in das Erwachsenenstrafrecht
  • Polizei und Justiz personell und technisch so auszustatten, dass Verfahren zügig durchgeführt, Anklagen schnell erhoben und Strafen unverzüglich vollstreckt werden können
  • Strafe nicht nur unter dem Prinzip der Vorbeugung, sondern verstärkt als Maßnahme zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit zu sehen
  • die Erhöhung der Höchststrafe von 10 auf 15 Haftjahre im Jugendstrafrecht

Seit 2006 liegt dem Bundestag ein Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Verschärfung des Jugendstrafrechts vor. Um keinen Koalitionskrach zu riskieren, weigert sich der Bundestag beharrlich, einen Beschluss über die Gesetzesvorlage zu fassen.

Wir fordern daher unsere Abgeordneten auf, ihre Arbeit zu machen und sich endlich mit einer Modernisierung des Jugendstrafrechts zu befassen!

Ausführliche Erläuterungen hierzu finden sich im Standpunkt „Jugendgewalt – Härtere Strafen für Jugendliche und Heranwachsende?“ von Frederik D. Franz.

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